Aufgrund der „Corona-Krise“ und der daraus resultierenden schwierigen Lage haben viele Unternehmen, sogar ganze Branchen erhebliche Umsatzeinbrüche zu beklagen. Allerdings rollt in solchen Krisenzeiten (zumindest kurzfristig) keine Entlassungswelle durch Deutschland. Warum ist das so?
Die Antwort heißt in vielen Betrieben „Kurzarbeit“. Denn diese Maßnahme bringt eine zeitweilige wirtschaftliche Entlastung des Unternehmens durch die Senkung der Personalkosten. Gleichzeitig bleiben Arbeitsplätze erhalten und sobald die Konjunktur wieder anspringt sind die eingearbeiteten Fachkräfte schon an Bord und müssen nicht neu gewonnen und eingearbeitet werden.
Ein Grund, warum wir uns mit diesem Thema detailliert befassen wollen und die Voraussetzungen dafür nachfolgend aufzeigen wollen. (Die durch die Coronavirus Pandemie temporär gültigen Regelungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier: https://bit.ly/2VwJLi9 )
1. Worauf muss ich bei der Einführung von Kurzarbeit achten?
Die Voraussetzungen:
a) Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, das wäre der Fall, wenn der Ausfall wirtschaftlich begründet ist oder auf einem nicht abwendbaren und vorübergehenden Ereignis beruht (d.h. es gibt eine begründete Hoffnung auf eine Besserung der Lage) und wenn der Arbeitsausfall nicht vermeidbar ist.
b) Die Möglichkeit der Kurzarbeit muss im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt sein. Im Grunde trägt das Unternehmen als Arbeitgeber das Arbeitsausfallsrisiko und muss den Mitarbeiter weiter entlohnen. Bei der Kurzarbeit ist es nicht der Fall, da hier der Anspruch auf Gehalt für den Arbeitnehmer wegfällt.
c) Mindestens ein Drittel der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts betroffen.
d) Sollte das Unternehmen einen Betriebsrat haben, ist es notwendig, dass dieser der Kurzarbeit von Arbeitnehmern zustimmt. Ebenso tauscht dieser sich mit dem Arbeitgeber dazu aus, wann die Kurzarbeit beginnt, endet und wie die Arbeitszeiten währenddessen sind.
Das weitere Vorgehen:
a) Die Voraussetzung für die Kurzarbeit müssen der Bundesagentur für Arbeit begründet und glaubhaft dargestellt werden. Diese wird dann eine schriftliche Rückmeldung dazu geben ob der Antrag genehmigt wird. Das Entgelt für den Arbeitnehmer wird dann frühestens von dem Monat an bezahlt, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit vorgelegt wurde.
b) Die Kurzarbeit muss mindestens einen Tag vorher angekündigt werden, es sei denn, der Tarifvertrag sieht eine längere Ankündigungsfrist vor.
c) Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt generell 12 Monate. Aufgrund der aktuellen Coronavirus Pandemie wurde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, die Bezugsdauer auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
2. Was bedeutet das für den Arbeitnehmer?
Für das durch die Kurzarbeit herabgesetzte Gehalt, bekommt der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt 67% der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind, 60% für alle anderen.
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt und auch die Sozialversicherungspflicht wird durch die Kurzarbeit nicht verändert. Zudem bleiben VL, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und auch der Urlaubsanspruch davon unberührt.
Der Arbeitnehmer hat zudem die Option neben der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auszuüben, welche jedoch dann das Kurzarbeitergeld mindert. Auch die Bundesagentur für Arbeit kann Empfänger von Kurzarbeitergeld temporär in ein Zweitarbeitsverhältnis vermitteln. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet eine solche zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Tut er dies nicht, wird das Kurzarbeitergeld in der Regel für drei Wochen gesperrt. Es gilt also manches zu beachten bei der Einführung von Kurzarbeit.
Doch es macht sich bezahlt, denn auch der Aspekt der Loyalität ist hier von enormer Bedeutung. Sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter zeigen, dass sie in Krisenzeiten zusammenhalten. Das heißt, zum einen wird der Zusammenhalt innerhalb des Unternehmens gestärkt, zum anderen ist dies auch gut für die Außenwirkung des Unternehmens. Und viele Mitarbeiter nehmen die Kurzarbeit gerne in Kauf, bringt sie doch nur geringe finanzielle Nachteile für den Einzelnen mit sich und sichert dennoch die Arbeitsplätze von vielen.
Gerne stehen wir Ihnen als achtwert-Dialogpartner bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen zur Seite und beraten Sie, falls gewünscht auch gemeinsam mit den betroffenen ArbeitnehmerInnen, umfassend bezüglich der notwendigen Schritte.