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(m/w/d) – Die korrekte Ansprache in der Stellenausschreibung

Drei kleine Buchstaben und das Bestreben nach Geschlechtergerechtigkeit, stellen Unternehmen beim Verfassen von Stellenausschreibungen weiterhin vor eine Herausforderung. Seit Oktober 2017 sieht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, dass neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch das dritte Geschlecht berücksichtigt werden soll. Die Angabe “d” für “diverse” steht dabei für inter- und transsexuelle Personen, die sich weder männlich noch weiblich fühlen. Um Diskriminierung zu vermeiden verwenden die meisten Unternehmen diese Abkürzungen in ihren Stellenausschreibungen. So manch ein Fragezeichen bleibt an der ein oder anderen Stelle trotzdem bestehen. Wir geben einen Überblick über genderneutrale Stellenanzeigen.

Gendering – was ist das?

Der Begriff Gendering begegnet uns mittlerweile überall. Es handelt sich hierbei um eine Begriffsbildung für einen geschlechterbewussten Sprachgebrauch. Da die deutsche Sprache als männlich dominierend gilt, gibt es mittlerweile Richtlinien, die die Gleichstellung aller Geschlechter in der Sprache etablieren soll. So gibt es unterschiedliche Möglichkeiten das männliche und weibliche Geschlecht sprachlich sichtbar zu machen.

  • Die vollständige Paarform ist die klassische Langform und macht beide Geschlechter sichtbar, z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Die verkürzte Paarform trennt die männliche und weibliche Form mit Hilfe eines Schrägstrichs, z. B. Mitarbeiterin/Mitarbeiter.
  • Das Binnen-I ist ein großgeschriebenes „I“ im Inneren des Wortes, z. B. MitarbeiterInnen. Diese Variante kann jedoch nur verwendet werden, wenn die weibliche Form auf „in“ endet.
  • Das Gender-Gap (auch „Geschlechter-Lücke“) ist die Trennung mittels eines Unterstrichs, z. B. Mitarbeiter_innen. Der Unterstrich kann auch durch das sogenannten Gender-Sternchen ersetzt werden, z. B. Mitarbeiter*innen.

Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, das Geschlecht durch neutrale Formulierungen zu neutralisieren. So wird aus dem Satz “Alle Mitarbeiter haben heute gearbeitet.” die genderneutrale Formulierung “Alle Mitarbeitenden haben heute gearbeitet.”

Bei der Fußnoten-Methode wird ein expliziter Hinweis mittels eines sogenannten Asterisks gegeben. Mit z. B. Mitarbeiter* wird in der Fußnote explizit darauf hingewiesen, dass sämtliche maskuline Formen die femininen Formen automatisch miteinschließen. So sind in diesem Beispiel auch automatisch Mitarbeiterinnen gemeint, ohne diese explizit zu erwähnen.

Häufig haben staatliche Organisationen Richtlinien und Leitfäden für gendergerechte Sprache, in der die oben genannten Regelungen aufgeführt werden. Jedoch sind viele dieser Richtlinien nicht Duden-konform oder stimmen nicht mit der amtlichen Rechtschreibregelung überein. Wichtig zu erwähnen ist, dass es sich um Empfehlungen handelt und nicht um gesetzkonforme Regelungen.

Ist Gendern in der Stellenausschreibung gesetzliche Pflicht?

Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen Stellenausschreibungen grundsätzlich diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Formulierungsvorgaben werden vom AGG allerdings nicht gegeben. Wichtig ist, dass die Stellenausschreibung keine der drei Geschlechter ausschließt. Abkürzungen wie (m/w/d) machen die Stellenanzeige weniger eindeutig und verhindern eine Diskriminierung eines der drei Geschlechter. Auch hier gibt es keine genauen Vorgaben. So sind auch andere Abkürzungen denkbar wie z. B.

  • (m/w/d) für männlich/weiblich/diverse
  • (m/w/i) für männlich/weiblich/intersexuell
  • (m/w/i/t) für männlich/weiblich/intersexuell/transsexuell
  • (m/w/a) für männlich/weiblich/anders
  • (m/w/x) für männlich/weiblich/ Geschlecht egal beziehungsweise nicht definiert
  • (m/w/gn) für männlich/weiblich/geschlechtsneutral
  • (m/w/*) für männlich/weiblich/Asterisk symbolisiert ein beliebiges Geschlecht oder eine Fußnote

Was bedeuten genderneutrale Stellenanzeigen für das Unternehmen?

Die Herausforderung eine gender-neutrale Stellenanzeige zu verfassen ist eine Sache. Die damit einhergehende Berücksichtigung anderer Bereiche und Prozesse eine ganz andere. Denn mit Beginn einer geschlechterneutralen Stellenanzeige, müsste konsequenterweise auch der darauffolgende Bewerbungsprozess ebenfalls gender-neutral gestaltet werden.

Als durchaus problematisch könnte sich so beispielsweise die korrekte Anrede gestalten. Wie sollen Mitarbeiter und Bewerber generell angesprochen werden? Das übliche „Sehr geehrter Herr/ sehr geehrte Frau“ gestaltet sich bei inter- und transsexuellen Personen als schwierig. Bei Online-Bewerbungen müsste es beispielsweise für das dritte Geschlecht eine weitere Ankreuzmöglichkeit als das übliche männlich/weiblich geben.

Zusammenfassend

  • Laut des Bundesverfassungsgerichts gibt es neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch das dritte Geschlecht, das nun berücksichtigt wird.
  • Das AGG schreibt zwar vor, dass Stellenausschreibungen grundsätzlich diskriminierungsfrei gestaltet werden müssen, gibt aber keinerlei Vorgaben was die Formulierung und die Sprache betrifft.
  • Im Rahmen des Genderings gibt es verschiedene Möglichkeiten das männliche und weibliche Geschlecht sichtbar zu machen. Dabei handelt es sich aber nur um Richtlinien, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Ihr achtwert-Dialogpartner unterstützt Sie gerne bei der Ausgestaltung der Stellenbeschreibung für die zu besetzenden Positionen. Eventuell haben wir bereits die passenden Kandidaten für Sie, und freuen uns auf Ihre Anfrage.

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achtwert Portrait Steffen Oechsle