Personalvermittlung und Entwicklung
mit Achtsamkeit und Wertschätzung.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Kennen Sie einen solchen Fall? Einer Ihrer besten Mitarbeiter (m/w/d), schon viele Jahre im Unternehmen – stets erfolgreich und loyal – kommt zu Ihnen. Er kann nicht mehr für Sie arbeiten, denn sein Vater hat eine niederschmetternde Diagnose bekommen. Von nun an ist sein Vater ein Pflegefall und auf die Unterstützung seiner Familie angewiesen. Und damit auch auf die Unterstützung seines Sohnes – einer Ihrer besten Mitarbeiter, der deshalb nicht mehr für Ihr Unternehmen arbeiten kann.

Dieses Szenario ist sicherlich kein Einzelfall und trifft vor allem Kleinbetriebe und den Mittelstand, da hier der Ausfall einzelner hoch spezialisierter Mitarbeiter nur schwer abgefangen werden kann.

Im Gegensatz zu einer Schwangerschaft, bei der die Ausfallzeiten halbwegs planbar sind, wird es im Falle der Pflege eines Angehörigen ungleich schwerer. Häufig entstehen diese Situationen über Nacht. Auch lässt sich der Zeitraum der Pflege nur schwer eingrenzen und es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass Ihr Mitarbeiter nach einer bestimmten Zeit wieder in Vollzeit arbeiten kann.

Hinzu kommt, dass Ihr Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung hat, wenn er sich länger um die Pflege seines Angehörigen kümmern muss.

Zusätzlich zu der emotional stark belasteten Situation sind Zeit und Geld knapp, wenn es um die Organisation der Pflege von Angehörigen geht. Folgende unternehmensseitige Maßnahmen tragen dazu bei, den betroffenen Mitarbeiter zumindest vorübergehend bei der Überwindung dieser Engpässe zu entlasten:

  • Großzügige Arbeitszeitkonten / besonders flexible Arbeitszeiten
  • Möglichkeit zu Home-Office Arbeitsplätzen
  • Langfristige Freistellungen
  • Arbeitnehmer-Darlehen, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken
  • Unterstützung bei Behördengängen und Beantragungsverfahren (z. B. beim „Pflegeunterstützungsgeld“, welches dem Familienpflegegesetz nach einer bezahlten Auszeit verschafft, um sich um die weitere Organisation zur Pflege der Angehörigen zu kümmern)

Verschaffen Sie sich auch einen Überblick über verschiedene Pflegearten, die durch die Krankenkassen (mit)finanziert werden. Folgende Modelle sind denkbar:

  • Tagespflege: Pflegebedürftige verbringen einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Einrichtung. Erst am Abend kehren sie in ihre Familien zurück.
  • Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person (mindestens Pflegegrad 2) wird in Ausnahmesituationen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer vollstationären Einrichtung betreut. Die Pflegeversicherung bezahlt bis zu 56 Tage im Jahr.
  • Verhinderungspflege: Ist die Pflegeperson erkrankt oder im Urlaub, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den Ersatz bis zu sechs Wochen (mind. Pflegegrad 2).

Unter Umständen ist es mit einem dieser Pflegemodelle Ihrem Mitarbeiter möglich, trotz Pflege eines Angehörigen zumindest teilweise seiner Tätigkeit in Ihrem Unternehmen nachzugehen.

Wir empfehlen Ihnen, auf eine solche Situation so gut wie möglich vorbereitet zu sein. Am besten schaffen Sie schon vor dem „Ernstfall“ Modelle, die die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege so gut wie möglich sicherstellen. Bedenken Sie dabei jedoch auch, dass viele Situationen von individuellen Lösungen im Einzelfall geprägt sind. Gerne stehen Ihnen auch unsere achtwert-Berater zur Seite, die die nötige Erfahrung im Erstellen solcher Konzepte mitbringen.

Sprechen Sie daher mit Ihrem betroffenen Mitarbeiter, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie für die größtmögliche Unterstützung sorgen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Portal des Familienministeriums; erreichbar unter: www.wege-zur-pflege.de.

Ich freue mich auf
unseren Austausch

achtwert Portrait Steffen Oechsle